Hexendenkmal
1991 wurde in Heessen ein Hexendenkmal aufgestellt, das an vier Menschen erinnert, die der Hexenverfolgung zum Opfer gefallen waren. Die Stele aus Sandstein wurde von der Heessener Künstlerin Marianne Heimbrock gestaltet. Der Heimatverein Heessen errichtete sie zum 400. Geburtstag des Jesuitenpaters Friedrich von Spee (1591-1635), der 1631 in seinem Buch „Cautio criminalis“ die Grausamkeiten der Hexenjäger anprangerte. Die Inschrift auf der Bronzeplatte des Denkmals lautet: „An dieser Stelle befand sich bis 1960 der ‚Hexenteich‘. Heessener Bürgerinnen und Bürger wurden um 1600 als Hexen verfolgt und verbrannt.“
Gut zu wissen
Friedrich Spee von Langenfeld
war ein deutscher Jesuit. Er wurde berühmt als Kritiker der Hexenprozesse durch seine im Mai 1631 erschienene Schrift ''Cautio Criminalis'', die im katholischen Bereich erste Einwendungen gegen Folter und Hexenglauben vortrug. Ein deutlicherer Titel wie etwa „Wider den Hexenwahn“ wäre ein klarer Verstoß gegen allgemein herrschende Überzeugungen gewesen. Schon die Bezeichnung cautio – Vorsicht war geeignet, den Verfasser (sowie Drucker und Verleger) noch in Verdacht zu bringen, Hexen in Schutz zu nehmen und so die Partei des Satans zu stärken, weshalb die Schrift nur anonym erscheinen konnte. (Quelle: Wikipedia)
Abbildung: Erstdruck der Cautio Criminalis, 1631 (Quelle: Wikipedia)
Der "Hexenteich"
Die Stele stand in der Nähe des ehemaligen Hexenteiches, in dem angeblich die sogenannte „Hexenprobe“ durchgeführt wurde. Die Beschuldigten wurden zusammengebunden ins Wasser geworfen. Tatsächlich wurde an diesem Ort nie eine solche Wasserprobe durchgeführt. Der Teich musste dem Ausbau der Dolberger Straße weichen und wurde um 1960 zugeschüttet. Das Denkmal wurde zwei Mal versetzt. Die Straße „Am Hexenteich“, die von der Amtsstraße abzweigt, erinnert noch an diesen Ort. Nach neueren Forschungen wurden vor dem Heessener Gericht wegen Zauberei verurteilt und hingerichtet oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt: Grete Lindemann (1589), Evert Schulte Daßbeck (1590, mutmaßlich), Frielichmann (1594), Anne Brinkmann (1594), Heinrich Hesselmann (1595, kein Urteil überliefert), Lammert Schulte Daßbeck (1601, kein Urteil überliefert), Wendele Heinemann (1612). Else Lindemann wurde 1603 verhaftet und 1604 losgesprochen.
Download und Linktipp
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- Die Stele ''Hexendenkmal" (PDF, 1.53 MB)