Fächer
Stundentafel (Gesamtlehrgang über 2 Jahre)
Theoretische Fächer mit schriftlicher Abschlussprüfung
- Arzneimittelkunde, 280 Stunden
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie, 200 Stunden
- Galenik, 140 Stunden
- Botanik und Drogenkunde, 100 Stunden
Theoretische Fächer mit mündlicher Abschlussprüfung
- Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde, 80 Stunden
- Medizinproduktekunde, 60 Stunden
- Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde, 80 Stunden
Theoretische Fächer ohne Prüfung
(werden mit der Lehrgangsnote abgeschlossen)
- Ernährungskunde und Diätetik, 40 Stunden
- Körperpflegekunde, 40 Stunden
- Physikalische Gerätekunde, 40 Stunden
- Mathematik (fachbezogen), 80 Stunden
- Allgemeinbildende Fächer (Deutsch- Kommunikation, WiSo, Fremdsprache (fachbezogen), 240 Stunden
Praktische Fächer
(Die Abschlussprüfung in diesen Fächern erfolgt direkt im Anschluss an den zweijährigen Lehrgang an der PTA-Lehranstalt)
- Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten, 480 Stunden
- Übungen zur Drogenkunde, 120 Stunden
- Galenische Übungen, 500 Stunden
Nach dem ½ jährigen Praktikum in der Apotheke erfolgt eine mündliche Prüfung in dem Fach Apothekenpraxis, einschließlich EDV 120 Stunden.
Die Prüfungen
In der Ausbildung zur PTA gibt es zwei Prüfungsabschnitte.
Erster Prüfungsabschnitt
Direkt im Anschluss an den Lehrgang wird schriftlich in den Fächern Arzneimittelkunde, Allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik, Botanik und Drogenkunde, mündlich in den Fächern Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde, Medizinproduktekunde, Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde und praktisch in den Fächern Chemisch-pharmazeutische, Übungen zur Drogenkunde und galenische Übungen geprüft.
Zweiter Prüfungsabschnitt
Nach der anschließenden Ausbildung in der Apotheke erfolgt eine mündliche Prüfung in dem Fach Apothekenpraxis. Jedes Fach muss mindestens mit der Note ausreichend bestanden werden, wobei jedes Fach des Prüfungsabschnittes einmal wiederholt werden darf. Ist eine bestimmte Anzahl von Fächern innerhalb eines Prüfungsabschnittes nicht bestanden worden, erfolgt eine weitere Ausbildungszeit, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird.