JeKits-Instrumental-Unterricht
Im JeKits-Unterricht (2. - 4. Schuljahr) ist eine Kündigung zum 31.01. und zum 31.07. möglich. Die Kündigung muss 2 Monate vorher, also bis zum 30.11. bzw. bis zum 31.05. schriftlich oder per Mail in der Musikschule eingegangen sein. Ausnahme ist die 2. Klasse zum Beginn des Programms, wo es eine Probezeit von 3 Monaten gibt. Hier muss die Kündigung 14 Tage vor Ablauf des Monats eingegangen sein.
Kernbereich
Im Kernbereich (alle Unterrichte außerhalb von JeKits) gibt es vier Kündigungsfristen: 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Kündigungstermin bei der Verwaltung der Städtischen Musikschule vorliegen. Innerhalb der Probezeit (die ersten 6 Monate nach Unterrichtsbeginn) ist eine Kündigung mit 14-tägiger Frist zum Monatsende möglich. Einzige Ausnahme ist der 6-monatige Musikgarten für Kinder von 18 Monaten - 3 Jahre, die aufgrund der kurzen Laufzeit nicht kündbar ist.