FAQs - Häufig gestellte Fragen
Gut zu wissen
Für die ganz kleinen gibt es bereits ab 6 Monaten ein Unterrichtsangebot.
Musik spielerisch erleben und erlernen bei den MusikKnirpsen für die Allerkleinsten. Hier erfahren die Kinder in Begleitung eines Erwachsenen die vielfältige Ausdrucksmöglichkeit in der Musik durch Bewegung/Gesang/Rhythmus.
Ab wann: 18 Monaten bis 30 Monaten in unserem Haupthaus in der Kolpingstraße
Bei den MusikSteppkes durch den Raum tanzen, lustvoll musizieren- gemeinsam mit einem Erwachsenen, setzen Kinder ihre musikalische Entdeckungsreise fort. .
Ab wann: 30 Monate bis 4 Jahre in unserem Haupthaus der Musikschule
Wie ein Wirbelwind tanzen, sich durch Bewegung ausdrücken, den ganzen Raum erforschen- die Tanzentdecker sammeln spielerisch erste Erfahrungen im der tänzerischen Früherziehung.
Ab wann: 3-4 Jahre bis 6-Jahre in unserem Haupthaus der Musikschule
Die Welt der Musik entdecken - auf eigene Faust, ganz ohne Eltern. Das steht bei den MusikStrolchen I und II auf dem Programm
Die Kurse beginnen jeweils zum Schul- bzw. Kitajahresbeginn. Es ist jedoch möglich bei ausreichenden Plätzen auch später noch einzusteigen.
Ab wann: 4 Jahren im Haupthaus
Das erste JeKits-Jahr bietet eine musikalische bzw. tänzerische Grundbildung für alle Kinder einer JeKits-Schule als Einstieg in das gemeinsame Musizieren oder Tanzen.
Vom 2.-4. Schuljahr können Kinder an einem Instrumentalunterricht teilnehmen.
Mehr Info zu den JeKits-Angeboten finden Sie HIER
Folgende Instrumente werden angeboten, sortiert nach Abteilung und Ansprechpartner:
Abteilung I:
Instrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Trompete Horn, Posaune, Euphonium, Tuba, Blockflöte
Abteilungsleitung: Frau Loddenkemper 175654 0.04
Sachbearbeitung: Herr Gutsch 175661 0.09 (außer Blockflöte)
Sachbearbeitung: Herr Unger 175659 0.09 (Blockflöte)
Abteilung II
Instrumente: Klavier, Akkordeon, Harfe und Schlagzeug/-werk
Abteilungsleitung: Herr Marquardt 175667 0.04
Sachbearbeitung: Herr Unger 175659 0.09 (außer Schlagzeug/-werk)
Sachbearbeitung Herr Gutsch 175661 0.09 (Schlagzeug/-werk)
Abteilung III:
Instrumente: Violine, Viola und Kontrabass, Tanz, Musical, Gesang
Abteilungsleitung: Frau Rubio 175654 0.04
Sachbearbeitung: Frau Fabian 175668 0.08
Abteilung IV:
Instrumente: Gitarre, Baglama, E-Bass, E-Gitarre, Mandoline
Kooperation mit weiterführenden Schulen
Abteilungsleitung/
Stellv. Schulleitung: Stephan Wolke 175652 0.02
Sachbearbeitung: Herr Fattouh 175651 0.10
Abteilung V:
Fachbereich: Elementare Musikpädagogik, Inklusion, Geragogik, Transkulturalität,
Abteilungsleitung: Frau Farwick 175665 0.11
Sachbearbeitung: Frau Leeder 175669 0.11
Gruppenunterricht im Rahmen des Programms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“(JeKits)
im 1. Schuljahr (Klassenunterricht) kostenfrei
im 2.bis 4. Schuljahr (Instrumentalunterricht 45 Min./JeKits-Orchester 45 Min.) jährl. 312 €/mtl. 26€
im 2.bis 4. Schuljahr (Tanzen 45 Min.) jährlich 228 € / mtl. 19 €
im 2.bis 4. Schuljahr (Singen 45 Min.) jährlich 162 € / mtl. 13,50 €
Die Gebühren für alle weiteren Unterrichte richten sich nach Dauer, dem Alter und der Anzahl der Gruppenteilnehmer.
Elementares Musizieren und Tanzen
Jährlich in € | monatlich in € | |
Elementares Tanzen (wöchentlich 45 Minuten) | 183,60 | 15,30 |
Elementares Tanzen (wöchentlich 60 Minuten) | 240,40 | 20,03 |
Elementarer Musikunterricht | 183,60 | 15,30 |
Elementarer Musikunterricht | 240,40 | 20,03 |
Fachunterricht
Kinder/Jugendliche | Erwachsene jährlich/mtl. in € | |
a) Einzelunterricht (45 Min.) | 852,00/71,00 | 1.068,00/89,00 |
b) Einzelunterricht (30 Min.) | 624,00/52,00 | 780,00/65,00 |
c) Einzelunterricht (22,5 Min.) | 528,00/44,00 | 660,00/55,00 |
d) Partnerunterricht (2 Personen), wöchentlich 45 Min. | 528,00/44,00 | 660,00/55,00 |
e) Partnerunterricht (2 Personen), wöchentlich 30 Min. | 408,00/34,00 | 516,00/43,00 |
f) Gruppenunterricht (3 Personen), wöchentlich 45 Min. | 408,00/34,00 | 516,00/43,00 |
g) Gruppenunterricht (4 bis 6 Personen), wöchentlich 45 Min. | 324,00/27,00 | 408,00/34,00 |
h) 10er-Karte - nur für Erwachsene | Einzelunterricht 30 Min. | |
i) Musical (Singen, Tanzen, Schauspiel) | 669,50/55,80 | 837,00/69,75 |
j) Bewegung und Tanz (1 Kurs) | 372,00/31,00 | 465,00/38,75 |
k) Digital gestützte Übebegleitung (10 Min./Woche) | 207,60/17,30 | 249,12/20,76 |
Kooperationsprojekte
Im Rahmen von musikpädagogischen Projekten in Kooperationen mit öffentlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen beträgt das Entgelt:
pro beteiligter Lehrkraft (45 Min/Woche) 150,00 € monatlich
Ziel, Konzeption und Zahlungsmodalitäten im Rahmen eines solchen Projektes regelt eine gesondert zu treffende Vereinbarung zwischen Kooperationspartner und Musikschule.
Ensemblefächer
Die Teilnahme an den Ensembleunterrichten ist Bestandteil des Fachunterrichts. Gesonderte Gebühren werden nicht erhoben.
Ergänzungsfächer Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern ist Bestandteil des Fachunterrichts. Gesonderte Gebühren werden nicht erhoben (z.B. Musiktheorie, Gehörschulung). Die Bestimmung der Ergänzungsfächer obliegt der Musikschulleitung.
Studienvorbereitende Ausbildung
Die Gebühren werden lediglich für den Fachunterricht nach Maßgabe der Ziff. 2 erhoben. Der Theorie- und Hörschulungsunterricht, der Unterricht im Nebenfach für 30 Minuten pro Woche sind gebührenfrei. Die Teilnahme am gebührenfreien Ensembleunterricht wird vorausgesetzt.
Projektunterricht
a) allgemein
aa) Projekte mit 5 - 9 Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 8,00 €
bb) Projekte mit 10 - 19 Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 4,00 €
cc) Projekte mit 20 und mehr Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 2,00 €
Mit der Projektunterrichtsgebühr werden die Kosten der Musikschule für die Projektorganisation, für die Bereitstellung der Unterrichtsräume und für eine Musiklehrkraft abgegolten.
Soweit im Rahmen des Projektes zusätzliche Auslagen für Honorarkräfte, Material
oder ähnliches Entstehen, sollen die Projektteilnehmenden daran durch eine Umlage angemessen beteiligt werden.
Projekte in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten und
vergleichbaren Einrichtungen in deren Räumen
aa) Projekte mit 5 – 9 Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 7,00 €
bb) Projekte mit 10 – 19 Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 3,50 €
cc) Projekte mit 20 und mehr Teilnehmenden
-je Unterrichtsstunde (45 Min.) 1,75 €
c) Es besteht die Möglichkeit gebührenfreie Projekte anzubieten, z.B. durch geförderte Landes- oder Bundesmittel.
Den Jugendtarif erhalten alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für Erwachsene, die Anspruch auf Kindergeld haben, werden die Unterrichtsgebühren für Kinder/Jugendliche zugrunde gelegt. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.
Es gibt eine 10er Karte nur für Erwachsene, 10 Unterrichtseinheiten können über einen Zeitraum von 6 Monaten terminlich flexibel aufgeteilt werden, kurzfristige Absagen von vereinbarten Unterrichtseinheiten unter 24 Std. seitens des Teilnehmers/Teilnehmerin gelten als abgegoltene Unterrichte.
Kosten:
Einzelunterricht 30 Min. 250,00
Einzelunterricht 45 Min. 320,00
Partnerunterricht 30 Min. 200,00
Partnerunterricht 45 Min. 250,00
Mit einer SEPA-Einzugsermächtigung:
zum online-Antrag hier klicken.
Ob ein SEPA-Mandat eingerichtet wurde, steht unten auf dem jeweiligen Gebührenbescheid unter Zahlungshinweise.
Das Lastschriftverfahren ist einfach, sicher und bequem. Die Stadt Hamm bucht die fälligen Beträge pünktlich, nachvollziehbar, transparent zum 15. des Monats vom Konto ab. Bei Gebührenänderungen z.B. durch Änderung der Gruppenstärke oder Ausfallstunden wird immer der korrekte Betrag abgebucht. Es braucht keine Änderung durch den Kunden. Die Verantwortung für die Zahlungsabwicklung trägt dabei die Stadt Hamm. Der Kunde kann sein Geld innerhalb von 8 Wochen zurückfordern.
Unterrichtsausfälle werden kurzfristig im Internet auf www.hamm.de/musikschule veröffentlicht. Auch die Schulen – Jekits- Unterrichte -werden umgehend informiert. Zusätzlich werden die Kernbereichsschüler entweder direkt durch die Lehrkraft oder telefonisch durch die Verwaltung über den Unterrichtsausfall informiert.
Im Kernbereich wird das Instrument in der letzten Unterrichtsstunde von der Lehrkraft entgegengenommen. Alternativ kann die Rückgabe auch bei der Verwaltung zu den Geschäftszeiten erfolgen. Bei Jekits-Leihinstrumenten muss das Instrument nach der letzten Unterrichtsstunde in der Musikschule abgegeben werden.
Schüler:innen und Eltern werden durch die Lehrkraft informiert, sie sprechen den Unterrichtstermin ab.
Nein.
Ja, Raum 1.03 in der 1. Etage
Chöre:
Konzertchor montags 18.30 Uhr bis 19.45 Uhr / Saal 1. OG /bei Herrn Baumann
Cantorina Jugendchor donnerstags 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr/ Durchschnittsalter 20 Jahre/ Saal/ 1.OG/ bei Herrn Baumann
Kammerchor montags 19.45 Uhr bis 21.00 Uhr/ Saal/1. OG/ bei Herrn Baumann
Kinderchor donnerstags 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr Alter 6 bis 9 Jahre bei Frau Wessels Rhythmiksaal/UG
Kinderchor mittwochs 16.30 Uhr bis 17.15 Uhr Alter 8 bis 12 Jahre bei Herrn Baumann im Saal/ 1.OG
Es wird auch hier eine Anmeldung benötigt, da der Unterricht zwar gebührenfrei ist, aber nur unter Absprache mit den Chorleitungen aufgenommen werden kann.
Frage: Welche Orchester/Ensembles gibt es in der Städt. Musikschule Hamm?
Gemischte Ensembles:
Junior Sinfonieorchester Mittwoch 16:30-18:00 Uhr Musikschule Probensaal/ 3.OG
Sinfonieorchester Mittwoch 18:00-19:30 Uhr Musikschule Probensaal/ 3.OG
Steichensembles
Streichensemble I Dienstag 16:30-17:30 Uhr Musikschule Lichthof-Raum/UG
Streichensemble II Dienstag 16:30-17:30 Uhr Musikschule Probensaal/3.OG
Streichensemble MG Mittwoch 13:36-15:05 Uhr Märkische Gymnasium/E130
Celloensemble Donnerstag 18:30-19:30 Uhr Musikschule Rhythmiksaal /EG
Holzblasensembles
Holzblasensemble I Montag 16:45-17:30 Uhr Musikschule Raum 211
Saxophonensemble I Dienstag 17:45-18:30 Uhr Musikschule Raum 110
Saxophonensemble II Dienstag 18:30-19:30 Uhr Musikschule Raum 201
Klarinettenensemble II Donnerstag 17:00-18:00 Uhr Musikschule Raum 202
Querflötenensemble Montag 17:45-18:45 Uhr Musikschule Lichthof/UG
Oboenensemble Freitag 17:18-18:00 Uhr Musikschule Probensaal/3 OG
Klarinettenquartett Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Musikschule Probensaal/3 OG
Blechblasensembles und mehr:
Bläsergruppe I Montag 17:30-18:30 Uhr Musikschule Probensaal/3
Junior-Blasorchester Dienstag 17:45-19:15 Uhr Musikschule Probensaal/3 OG
Städt. Blasorchester Dienstag 19:15-20:45 Uhr Musikschule Probensaal/3 OG
Zupfensembles
Gitarrenensemble 1 Montag 17:45-18:30 Uhr Friedenschule /A013
Gitarrenensemble 2 „GTR“ Freitag 16:15-17:15 Uhr Musikschule Probensaal/3 OG
Gitarrenensemble 3 Donnerstag 18:45-19:45 Uhr Musikschule Raum 114
Baglamaensemble Donnerstag 18:45-20:15 Uhr Musikschule Lichthof/UG
Interkulturelles Ensemble
Gesang und Instrumente Montag 18:15-19:45 Uhr Musikschule Rhythmiksaal/EG
Blockflötenorchester:
Ensemble 1 „Piccolino“ Freitag 14:00-15:00 Uhr Musikschule Raum 1.01
Ensemble 2 „Banda die Flauti“ Mittwoch 16:30-17:30 Uhr Musikschule Lichthof/UG
Akkordeonorchester:
Akkordeonorchester I Freitag 16:00-17:00 Uhr Musikschule Lichthof/UG
Akkordeonorchester I Dienstag 19:00-20:00 Uhr Musikschule Lichthof/UG
Jazz-Ensemble:
Jazz-Combo Dienstag 18:15-19:15 Uhr Musikschule Spielkreis/3. OG
Jazz-Ensemble KAR Donnerstag 19:00-20:00 Uhr Konrad-Adenauer-Schule/ Raum 126
Rock-Bands:
Kinderband Dienstag 16:45-17:30 Uhr Musikschule / Raum 308
Rock-Band I MGH Mittwoch 13:35-15:05 Uhr Märkisches Gymnasium /E129
Rock-Band II MGH Dienstag 18:00-19:30 Uhr Märkisches Gymnasium /E129
Percussion-Ensembles:
Percussion-Ensemble I Montag 17:00-18:00 Uhr Musikschule Spielkreis/3. OG
Percussion-Ensemble II Montag 18:00-19:00 Uhr Musikschule Spielkreis/3. OG
Nein, es gibt dafür eine Probezeit. Nach Unterrichtsaufnahme läuft eine 6-monatige Probezeit zur Überprüfung des Anforderungsprofils. Innerhalb dieser Zeit können die Schülerin/der Schüler oder die Musikschule die Anmeldung mit 14-tägiger Frist zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zurücknehmen (§ 3 Abs. 3 der Musikschulsatzung in der gültigen Fassung). Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, wird die Abmeldung gem. § 3 Abs. 3 der Musikschulsatzung wie oben angegeben wirksam.
Kernbereich:
- Probezeit: 6 Monate (14-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende)
- Kündigungstermine: zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. eines Jahres.
- Kündigungsfrist: spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Kündigungstermin schriftlich bei der Verwaltung der Städtischen Musikschule.
Jekits:
- Probezeit: 3 Monate (14-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende)
- Kündigungstermine: zum 31.01. oder 31.07.
- Kündigungsfrist: spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Kündigungstermin schriftlich bei der Verwaltung der Städtischen Musikschule.
(1) Für Erwachsene, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, werden die Unterrichtsgebühren für Kinder/Jugendliche zugrunde gelegt. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen – gilt nach § 6 BKKG bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres - .
(2) Wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie, die am Programm "Jedem Kind ein Instrument" teilnehmen, zahlungspflichtig sind, fällt die volle Gebühr nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss nur noch der halbe Betrag entrichtet werden.
(3) Besuchen mehrere Kinder einer Familie, die nicht unter (2) fallen, die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren
a) für das zweite Kind der Familie um 35 % der Gebühr
b) für das dritte Kind der Familie um 60 % der Gebühr
c) für das vierte Kind der Familie um 80 % der Gebühr
d) für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 100 % der Gebühr
Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, soweit und solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte zum Empfang von Kindergeld berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und Jugendliche auf Anfrage der Musikschule nachzuweisen.
Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes.
(4) Erhält ein Schüler oder eine Schülerin in mehr als einem Fach Fachunterricht, wird auf die Fachunterrichtsgebühren für Kinder/Jugendliche für das zweite und jedes weitere Fach eine Ermäßigung von 20 % des Unterrichtsentgeltes gewährt. Das Fach mit der höchsten Gebühr zählt als erstes. Diese Ermäßigung wird grundsätzlich auf die bereits ermäßigte Gebühr angewendet.
(5) Bei besonderer Begabung können im Fachunterricht Förderfreistellen gewährt werden. Die Gewährung einer Förderfreistelle beinhaltet die Erteilung einer zusätzlichen kostenfreien Unterrichtsstunde. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderfreistelle trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit der Fachbereichsleitung und dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin. Sie gilt zunächst für die Dauer eines Jahres und kann bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
(6) Hat ein Schüler oder eine Schülerin Anspruch auf eine der folgenden Leistungen:
- Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
- Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
- Ausbildungshilfen (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungshilfe
nach §§ 59 ff. SGB III), - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
wird auf Antrag eine Ermäßigung von 90% der Unterrichtsgebühren sowie der Überlassungsgebühr für Instrumente gewährt. Der entsprechende Bewilligungsbescheid ist spätestens einen Monat nach Erhalt des Gebührenbescheids der Städt. Musikschule vorzulegen. In diesen Fällen entfällt die Ermäßigung nach Abs. 3, Buchstaben a bis d.
Darüber hinaus kann in besonderen Härtefällen auf Antrag Befreiung von der Zahlung der Musikschulgebühren gewährt werden.
Hier wäre noch zu erwähnen, dass bei Vorliegen einer YouCard ggf. die Möglichkeit besteht, die restlichen 10 % der Musikschulgebühren zu begleichen.
(7) Die Ermäßigung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 beträgt für Gruppenunterricht im Rahmen des Programms "Jedem Kind ein Instrument" in Grundschulen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 d) 100 %.
Die Gebühr für die Überlassung von Instrumenten der Musikschule für die Schülerinnen und Schüler beträgt monatlich 11 € und erhöht sich ab dem 13. Monat der Überlassung auf monatlich 22 €
Für Instrumente der Größen 1/8, 1/4, 1/2 und 3/4 beträgt die Gebühr einheitlich monatlich 9,33 €
Die Instrumente können nach einem Jahr von der Musikschule zurückgefordert werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die ein Instrument ausleihen, nicht aber den dazugehörigen Fach- oder Ensembleunterricht belegen, gelten die oben genannten Überlassungsgebühren zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kosten für Verbrauchsmaterialien werden nach Maßgabe des Überlassungsvertrages erhoben.
Im Programm „JeKits“ werden die Instrumente gebührenfrei zur Verfügung gestellt. In Einzelfällen bietet die Musikschule auch Instrumentalunterrichte in Kooperation mit Grundschulen an, die nicht Teil des Jekits-Programms sind. In diesem Fall können die Instrumente gebührenfrei angeboten werden.
Die Gebühren nach Absatz 2, ggf. inkl. der Umsatzsteuer, gelten entsprechend für Instrumente, die im Rahmen des Programms „JeKits“ zunächst kostenfrei ausgeliehen werden und deren Rückgabe nicht rechtzeitig erfolgt, ab dem ersten Tag des ersten Monats nach Ablauf der Abgabefrist.
Im Rahmen gebührenfreier Projekte besteht die Möglichkeit einer ebenfalls gebührenfreien Instrumentenausleihe nach Prüfung durch die Musikschulleitung.
Bei den Musikschulgebühren handelt es sich um eine Jahresgebühr, die auf 12 Monate aufgeteilt wird.
Am Anfang eines Kalenderjahres wird ein Jahresgebührenbescheid versandt. Abweichend zur monatlichen Zahlung ist eine einmalige Zahlung für das ganze Jahr möglich.
Die Gebühren werden erhoben für Instrumente deren Rückgabe nicht rechtzeitig erfolgt ist. Zunächst werden im Rahmen des Programms „JeKits“ die Instrumente kostenfrei ausgeliehen. Nach dem letzten Unterricht müssen sie in der Musikschule zurückgegeben werden. Geschieht das nicht, werden Gebühren zzgl. Mehrwertsteuer ab dem ersten Tag des ersten Monats nach Ablauf der Abgabefrist in Rechnung gestellt.
Erstattungsfähige Ausfallstunden (z.B. Erkrankung der Lehrkraft) werden ab der 4. Ausfallstunde automatisch erstattet.
Eine Schülerin/ein Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch schriftliche Verfügung.
Gründe für einen Ausschluss sind alternativ: wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, unentschuldigte Nichtteilnahme am Jahresvorspiel, Nichterfüllung der Anforderungen der Ausbildungsstufe nach rechtzeitiger Vorinformation über den drohenden Ausschluss, Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren innerhalb von 2 Monaten nach Zugang des Gebührenbescheides.
Ja, jeweils in der Woche vor Ostern führen die Ensembles der Städtischen Musikschule Hamm z. Zt. eine Probenfreizeit in Weikersheim durch. Voraussetzung ist hier, dass der Teilnehmer Mitglied eines Ensembles ist. Teilweise werden auch Orchesterfahrten durch einzelne Ensembles duchgeführt.
Beispiele:
- Konzertreisen in Partnerstädte.
- Probenphasen in unterschiedlichen Orten.
Servicezeiten:
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dies sind die Öffnungszeiten der Verwaltung. Die Pforte im Eingangsbereich ist montags - freitags bis 19:00 h geöffnet.
Aufgrund eines individuellen Antrages können rückständige Musikschulgebühren in Ausnahmefällen, abweichend von der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule, in Raten gezahlt werden.