Regionales EinzelHandelsKonzept

für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)

 

Anlass und Ziel

Der Einzelhandel gehört zur Stadt. Er bestimmt wesentlich das Bild der Zentren.

Manche Entwicklungen in den letzten Jahren haben die städtischen Zentren zunehmend gefährdet. Die Konkurrenz der Städte führt immer wieder zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an Standorten, die hierfür nicht geeignet sind. Schädliche Auswirkungen auf die angrenzenden Zentren sind oft die Folge. Sie treffen die Zentren der Standortgemeinde ebenso wie die Zentren der Nachbargemeinden. Notwendig sind übergreifende Konzepte zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung.

Deshalb haben sich im östlichen Ruhrgebiet und angrenzenden Bereichen 21 Städte und Gemeinden, der Einzelhandelsverband, 5 Industrie- und Handelskammern, 3 Kreise und 2 Bezirksregierungen zusammengefunden und gemeinsam mit dem Gutachter - ECON-CONSULT - und mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen ein übergreifendes Konzept zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen in der Region zur Vermeidung eines übergroßen Angebotes an großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Angestrebt wird:

- die Stärkung der innerstädtischen Zentren,

- die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,

- die Anerkennung eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten

  Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren,

- eine aktive Flächenpolitik zur Lenkung der Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte mit

  marktwirtschaftlichen Mitteln.

 

Interkommunale Vereinbarung

 

Die unterzeichnenden Kommunen erkennen das Regionale Einzelhandelskonzept als gemeinsame Grundlage bei der Behandlung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen an und vereinbaren:

1.  die gegenseitige Information über Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung;

2.  die Bereitschaft zur nachbarlichen Erörterung im Kreis betroffener Kommunen mit dem Ziel, einen regionalen      Konsens herzustellen;

3.  das Einverständnis, das REHK- Gutachten inhaltlich und verfahrensmäßig zur Gesprächgrundlage zu machen;

4.  die Verpflichtung zu Datenpflege und Datenaustausch als Gesprächs- und Beurteilungsgrundlage für überörtlich      bedeutsame Ansiedlungen;

5.  die Verpflichtung, die im regionalen Konsens getroffenen Vereinbarungen durch entsprechende

     planungsrechtliche Maßnahmen einzuhalten und umzusetzen.

Die am REHK beteiligten Städte und Gemeinden bitten die Einzelhandelsverbände, die Industrie- und Handelskammern, Bezirksregierungen und Kreise, das REHK auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Denn das REHK kann nur im regionalen Konsens aller Beteiligten verwirklicht werden.

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