Der direkte Draht zur Stadtverwaltung Hamm
Die zentrale Postanschrift der Stadtverwaltung Hamm lautet:
Stadt Hamm
Theodor-Heuss-Platz 16,
59065 Hamm
Postfach 2449,
59014 Hamm
Die Telefonzentrale der Stadt erreichen Sie unter der Rufnummer
02381 17-0
Fax: 02381 17-2971
Servicetelefon der Stadtverwaltung
Unter der Rufnummer 17-7777 erreichen Sie unsere Servicetelefon montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Informationen zu Ansprechpartnern, Dienstleistungen und Formularen finden Sie auch in unserem Online Bürgerservice
Zugangseröffnung
Die Stadt Hamm bietet zusätzlich zur persönlichen Vorsprache und zum Telefonat Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW), § 36a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) und § 87a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.
Kontakt per E-Mail
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Eine einfache E-Mail ist dem Grunde nach nicht sicher. Sie kann leicht von Dritten im Internet mitgelesen werden (Verlust der Vertraulichkeit) oder aber auch abgeändert werden (Verlust der Integrität). Bitte prüfen Sie beim Versand einer einfachen E-Mail, ob Sie diese Risiken in Kauf nehmen wollen. Ferner benötigen einige Verwaltungshandlungen (z.B. ein Widerspruch Ihrerseits) grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift. Die eigenhändige Unterschrift kann auch bei vielen Verfahren elektronisch erfolgen. Hierbei sind jedoch besondere Anforderungen zu erfüllen! Bitte lesen Sie hierfür die besonderen Erklärungen zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an die Verwaltung senden.
Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Stadt Hamm unterstützt:
- S/Mime
- PGP
Für die Verschlüsselung benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Hamm.
- SMIME-Schlüssel (gültig bis 29.08.2020):
public_vps_stadt.hamm.de.cer - PGP-Schlüssel:
pgp.stadt.hamm.de.asc
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Mit einer De-Mail können Sie bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen teilweise auch die eigenhändige Unterschrift elektronisch ersetzen.
De-Mails werden verschlüsselt versandt. Sie sind daher für Mitteilungen geeignet, die schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.
Wird zur Bearbeitung Ihres Anliegens eine eigenhändige Unterschrift benötigt, muss die De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes übersandt werden. Diese Form ersetzt die gesetzlich angeordnete Schriftform, also die Unterschrift in der Papierform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist.
Zum Versand einer absenderbestätigten De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Informationen zu technischen und rechtlichen Hintergründen sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen (FAQ) erhalten Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
Besitzen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, können Sie qualifiziert signierte Dokumente an die Mailadresse Dokumente@stadt.hamm.de senden. Diese Form ersetzt die gesetzlich angeordnete Schriftform, also die Unterschrift in der Papierform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist.
- Adobe Acrobat bis Version 12 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Textdateien im Format ASC II (.txt)
- Microsoft Word Version 2010 (.doc oder .docx)
- Microsoft Excel Version 2010 (.xls oder .xlsx)
- Microsoft Powerpoint Version 2010 (.ppt, .pps oder .pptx, .ppsx)
- Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
- Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)
- Bilddateien in Windows Bitmap Format (.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Hamm zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine Macros verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Die Dateien können zur Verringerung der Dateigröße gepackt werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Hamm nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (.zip) entgegen.
Die Gesamtgröße der Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Stadtverwaltung.
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Kontakt per Formular
Im Gegensatz zur einfachen E-Mail werden bei der Nutzung des Kontaktformulars die eingegebenen Daten verschlüsselt an die Stadt übergeben.
Für die Nutzung des eID-Kontaktformulars ist ein Ausweislesegerät und/oder eine entsprechende Software bzw. App erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Der Ausweis per eID ersetzt die Schriftform, sofern im jeweiligen Einzelfall nicht eine spezielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, Sie können auf diesem Weg auch Widersprüche, Anträge, wichtige Unterlagen, etc. an uns übermitteln. Für die Überprüfung der eID nutzen wir das ServiceKonto NRW.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind sicher.
Kontaktformular mit elektronischer Identitätsprüfung
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